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Diskussion:FC Bayern München: Unterschied zwischen den Versionen
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Moin! Der Text ist m.E. an vielen Stellen nicht wirklich kindgerecht formuliert. Der Absatz mit der Aktiengesellschaft ist auch inhaltlich falsch: Nicht der Verein gehört der Aktiengesellschaft, sondern die AG ist die rechtlich und finanziell ausgegliederte Profiabteilung der Fußball-Herren (alle anderen Abteilungen einschließlich der Fußballerinnen gehören weiterhin zum e.V.) Deshalb gibt es auch immer zwei "Bosse": Den Präsidenten des Vereins, der zugleich Aufsichtsratschef in der AG ist (das war lange Zeit der Hoeneß), sowie einen Vorstandsvorsitzenden der AG (Rummenigge). Ich bin mir aber nicht sicher, ob das in dieser Ausführlichkeit in einen Kinderlexikon-Artikel gehört. --[[Benutzer:Uwe Rohwedder|Uwe Rohwedder]] ([[Benutzer Diskussion:Uwe Rohwedder|Diskussion]]) 18:15, 3. Okt. 2020 (CEST) | Moin! Der Text ist m.E. an vielen Stellen nicht wirklich kindgerecht formuliert. Der Absatz mit der Aktiengesellschaft ist auch inhaltlich falsch: Nicht der Verein gehört der Aktiengesellschaft, sondern die AG ist die rechtlich und finanziell ausgegliederte Profiabteilung der Fußball-Herren (alle anderen Abteilungen einschließlich der Fußballerinnen gehören weiterhin zum e.V.) Deshalb gibt es auch immer zwei "Bosse": Den Präsidenten des Vereins, der zugleich Aufsichtsratschef in der AG ist (das war lange Zeit der Hoeneß), sowie einen Vorstandsvorsitzenden der AG (Rummenigge). Ich bin mir aber nicht sicher, ob das in dieser Ausführlichkeit in einen Kinderlexikon-Artikel gehört. --[[Benutzer:Uwe Rohwedder|Uwe Rohwedder]] ([[Benutzer Diskussion:Uwe Rohwedder|Diskussion]]) 18:15, 3. Okt. 2020 (CEST) | ||
− | ::Bei dem Abschnitt ging es darum, die bekannte 50+1-Regel zu erklären. Die AG gehört nicht dem Verein, sondern den Aktionären, welche zu 51% Vereinsmitglieder sein müssen. Auf diese Weise bleibt die ausgegliederte Herrenabteilung weiterhin im Besitz der Vereinsmitglieder | + | ::Bei dem Abschnitt ging es darum, die bekannte 50+1-Regel zu erklären. Die AG gehört nicht dem Verein, sondern den Aktionären, welche zu 51% Vereinsmitglieder sein müssen. Auf diese Weise bleibt die ausgegliederte Herrenabteilung weiterhin im Besitz der Vereinsmitglieder, in gewissermassen also auch des Vereins. Sie kann nicht beispielsweise von einem Ölscheich oder dergleichen aufgekauft werden. So verstehe ich das jedenfalls. --[[Benutzer:Felix Heinimann|Felix Heinimann]] ([[Benutzer Diskussion:Felix Heinimann|Diskussion]]) 18:46, 3. Okt. 2020 (CEST) |
Version vom 3. Oktober 2020, 18:00 Uhr
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- Jo, mei ;-) --Patrick Kenel (Diskussion) 21:28, 29. Dez. 2019 (CET)
- Ja. Beat Rüst (Diskussion) 10:48, 30. Dez. 2019 (CET)
- Ja Felix Heinimann (Diskussion) 12:20, 30. Dez. 2019 (CET)
Verein und Aktiengesellschaft
Moin! Der Text ist m.E. an vielen Stellen nicht wirklich kindgerecht formuliert. Der Absatz mit der Aktiengesellschaft ist auch inhaltlich falsch: Nicht der Verein gehört der Aktiengesellschaft, sondern die AG ist die rechtlich und finanziell ausgegliederte Profiabteilung der Fußball-Herren (alle anderen Abteilungen einschließlich der Fußballerinnen gehören weiterhin zum e.V.) Deshalb gibt es auch immer zwei "Bosse": Den Präsidenten des Vereins, der zugleich Aufsichtsratschef in der AG ist (das war lange Zeit der Hoeneß), sowie einen Vorstandsvorsitzenden der AG (Rummenigge). Ich bin mir aber nicht sicher, ob das in dieser Ausführlichkeit in einen Kinderlexikon-Artikel gehört. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 18:15, 3. Okt. 2020 (CEST)
- Bei dem Abschnitt ging es darum, die bekannte 50+1-Regel zu erklären. Die AG gehört nicht dem Verein, sondern den Aktionären, welche zu 51% Vereinsmitglieder sein müssen. Auf diese Weise bleibt die ausgegliederte Herrenabteilung weiterhin im Besitz der Vereinsmitglieder, in gewissermassen also auch des Vereins. Sie kann nicht beispielsweise von einem Ölscheich oder dergleichen aufgekauft werden. So verstehe ich das jedenfalls. --Felix Heinimann (Diskussion) 18:46, 3. Okt. 2020 (CEST)