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Bundestag: Unterschied zwischen den Versionen
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In den deutschen [[Bundesland|Bundesländern]] gibt es übrigens auch Parlamente, die in den meisten Fällen Landtag heißen. In [[Österreich]] und in der [[Schweiz]] heißt das Parlament „[[Nationalrat]]“. | In den deutschen [[Bundesland|Bundesländern]] gibt es übrigens auch Parlamente, die in den meisten Fällen Landtag heißen. In [[Österreich]] und in der [[Schweiz]] heißt das Parlament „[[Nationalrat]]“. |
Version vom 7. Mai 2015, 21:58 Uhr
Der Bundestag ist das Parlament von Deutschland. Die über 600 Mitglieder nennt man auch Abgeordnete. Die Deutschen wählen ihre Abgeordneten normalerweise alle vier Jahre. Die Abgeordneten sind Politiker und gehören verschiedenen Parteien an, die im Bundestag „Fraktionen“ bilden, um besser zusammenarbeiten zu können.
Die wichtigste Aufgabe des Bundestages ist es, Gesetze zu machen. Oft entscheidet der Bundesrat über Gesetze mit. Der Bundestag entscheidet auch, wieviel Geld der Staat jedes Jahr ausgeben darf. Das nennt man den „Haushalt“. Außerdem wählt der Bundestag den Bundeskanzler.
Als Deutschland noch in zwei Staaten geteilt war, kam der Bundestag von 1949 bis 1999 in Bonn zusammen. Seitdem ist das deutsche Parlament wieder in Berlin. Sein Gebäude heißt „Reichstag“. Der Name kommt daher, dass Deutschland früher Deutsches Reich hieß und sein Parlament damals eben der Reichstag war.
In den deutschen Bundesländern gibt es übrigens auch Parlamente, die in den meisten Fällen Landtag heißen. In Österreich und in der Schweiz heißt das Parlament „Nationalrat“.