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Kinderreisepass: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Kinderreiseausweis wird an Kinder bis 12 Jahre ausgestellt. Er kann an jeden deutschen Staatsangehörigen ausgestellt werden. Die Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit zum deutschen Staat, | Der Kinderreiseausweis wird an Kinder bis 12 Jahre ausgestellt. Er kann an jeden deutschen Staatsangehörigen ausgestellt werden. Die Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit zum deutschen Staat, | ||
Neben Informationen über den Besitzer des Kinderreiseausweises, gibt es auf jedem Ausweis auch ein Foto von dem Besitzer. Man darf aber nicht irgendein Foto auf den Ausweis kleben. Dafür gibt es bestimmte Regeln. Auf dem Foto darf nur der Kopf zu sehen sein. Für das Foto muss man gerade in die Kamera gucken und darf nicht lachen. Außerdem muss man alleine auf dem Foto zu sehen sein. Andere Personen oder Spielzeuge dürfen nicht mit auf das Bild. | Neben Informationen über den Besitzer des Kinderreiseausweises, gibt es auf jedem Ausweis auch ein Foto von dem Besitzer. Man darf aber nicht irgendein Foto auf den Ausweis kleben. Dafür gibt es bestimmte Regeln. Auf dem Foto darf nur der Kopf zu sehen sein. Für das Foto muss man gerade in die Kamera gucken und darf nicht lachen. Außerdem muss man alleine auf dem Foto zu sehen sein. Andere Personen oder Spielzeuge dürfen nicht mit auf das Bild. | ||
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Version vom 13. Juli 2015, 11:48 Uhr
Der Kinderreisepass ist ein Dokument. Je nachdem in welches Land man reist, muss der Kinderreisepass an der Grenze vorgezeigt werden. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig Auf diesem Dokument sind der Name, der Geburtstag, der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und der Wohnort eingetragen. Damit kann der Staat den Menschen leicht wiedererkennen. Der Kinderausweis galt als Identifizierung, eine Art Wiedererkennung, und als
2006 wurde der Kinderausweis abgelöst und durch den Kinderreisepass ersetzt. Er bestätigt wie der Kinderausweis Name, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangheörigkeit und Wohnort. Der Pass erlaubt, in andere Länder zu reisen. Der Kinderreiseausweis wird an Kinder bis 12 Jahre ausgestellt. Er kann an jeden deutschen Staatsangehörigen ausgestellt werden. Die Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit zum deutschen Staat, Neben Informationen über den Besitzer des Kinderreiseausweises, gibt es auf jedem Ausweis auch ein Foto von dem Besitzer. Man darf aber nicht irgendein Foto auf den Ausweis kleben. Dafür gibt es bestimmte Regeln. Auf dem Foto darf nur der Kopf zu sehen sein. Für das Foto muss man gerade in die Kamera gucken und darf nicht lachen. Außerdem muss man alleine auf dem Foto zu sehen sein. Andere Personen oder Spielzeuge dürfen nicht mit auf das Bild.