Diskussion:Scheidung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine generelle Frage (konte überraschenderweise dazu im Forum nichts finden): Die Artikel sollen doch sicher auch für deutschsprachige Kinder außerhalb Deutschlands nutzbar sein? Beim vorliegenden Artikel wird stillschweigend das deutsche Recht unterstellt. In Österreich gibt es beispielsweise die einvernehmliche Scheidung nach einem halben Jahr, so dass der Artikelinhalt für Leser aus Österreich nicht korrekt wäre. [[Benutzer:Ralf_Laue|Ralf Laue]]
 
Eine generelle Frage (konte überraschenderweise dazu im Forum nichts finden): Die Artikel sollen doch sicher auch für deutschsprachige Kinder außerhalb Deutschlands nutzbar sein? Beim vorliegenden Artikel wird stillschweigend das deutsche Recht unterstellt. In Österreich gibt es beispielsweise die einvernehmliche Scheidung nach einem halben Jahr, so dass der Artikelinhalt für Leser aus Österreich nicht korrekt wäre. [[Benutzer:Ralf_Laue|Ralf Laue]]
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:Ja, deutschsprachige Länder haben hier einen Vorzug. Das mit Österreich würde gut passen, vielleicht noch allgemein, dass es Länder gibt, in denen eine Scheidung gar nicht erlaubt ist oder nur auf Wunsch des Mannes. [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 21:50, 23. Jan. 2016 (CET)
  
 
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* Ja. [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 16:21, 18. Jan. 2016 (CET)
 
* Ja. [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 16:21, 18. Jan. 2016 (CET)

Version vom 23. Januar 2016, 21:50 Uhr

Und außerhalb Deutschlands?

Eine generelle Frage (konte überraschenderweise dazu im Forum nichts finden): Die Artikel sollen doch sicher auch für deutschsprachige Kinder außerhalb Deutschlands nutzbar sein? Beim vorliegenden Artikel wird stillschweigend das deutsche Recht unterstellt. In Österreich gibt es beispielsweise die einvernehmliche Scheidung nach einem halben Jahr, so dass der Artikelinhalt für Leser aus Österreich nicht korrekt wäre. Ralf Laue

Ja, deutschsprachige Länder haben hier einen Vorzug. Das mit Österreich würde gut passen, vielleicht noch allgemein, dass es Länder gibt, in denen eine Scheidung gar nicht erlaubt ist oder nur auf Wunsch des Mannes. Ziko van Dijk (Diskussion) 21:50, 23. Jan. 2016 (CET)

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