Diskussion:Mord: Unterschied zwischen den Versionen

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* Ja. [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 17:31, 12. Nov. 2017 (CET)
 
* Ja. [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 17:31, 12. Nov. 2017 (CET)
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* Ja. --[[Benutzer:Patrick Kenel|Patrick Kenel]] ([[Benutzer Diskussion:Patrick Kenel|Diskussion]]) 18:02, 12. Nov. 2017 (CET)
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* Nein. Lebenslänglich wird gem. meinem Verständnis von WP anders aufgefasst: "Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB)"... [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 20:22, 12. Nov. 2017 (CET)
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*Jetzt ja, habe das korrigiert und etwas erweitert. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 20:19, 13. Nov. 2017 (CET)

Aktuelle Version vom 13. November 2017, 21:20 Uhr

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  • Ja. Ziko van Dijk (Diskussion) 17:31, 12. Nov. 2017 (CET)
  • Ja. --Patrick Kenel (Diskussion) 18:02, 12. Nov. 2017 (CET)
  • Nein. Lebenslänglich wird gem. meinem Verständnis von WP anders aufgefasst: "Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB)"... Beat Rüst (Diskussion) 20:22, 12. Nov. 2017 (CET)
  • Jetzt ja, habe das korrigiert und etwas erweitert. Beat Rüst (Diskussion) 20:19, 13. Nov. 2017 (CET)