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Diskussion:Mord: Unterschied zwischen den Versionen
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* Ja. --[[Benutzer:Patrick Kenel|Patrick Kenel]] ([[Benutzer Diskussion:Patrick Kenel|Diskussion]]) 18:02, 12. Nov. 2017 (CET) | * Ja. --[[Benutzer:Patrick Kenel|Patrick Kenel]] ([[Benutzer Diskussion:Patrick Kenel|Diskussion]]) 18:02, 12. Nov. 2017 (CET) | ||
+ | * Nein. Lebenslänglich wird gem. meinem Verständnis von WP anders aufgefasst: "Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB)"... [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 20:22, 12. Nov. 2017 (CET) | ||
+ | *Jetzt ja, habe das korrigiert und etwas erweitert. [[Benutzer:Beat Rüst|Beat Rüst]] ([[Benutzer Diskussion:Beat Rüst|Diskussion]]) 20:19, 13. Nov. 2017 (CET) |
Aktuelle Version vom 13. November 2017, 20:20 Uhr
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- Ja. Ziko van Dijk (Diskussion) 17:31, 12. Nov. 2017 (CET)
- Ja. --Patrick Kenel (Diskussion) 18:02, 12. Nov. 2017 (CET)
- Nein. Lebenslänglich wird gem. meinem Verständnis von WP anders aufgefasst: "Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB)"... Beat Rüst (Diskussion) 20:22, 12. Nov. 2017 (CET)
- Jetzt ja, habe das korrigiert und etwas erweitert. Beat Rüst (Diskussion) 20:19, 13. Nov. 2017 (CET)