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Gemeinfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Januar 2018, 11:45 Uhr
Vielleicht besser als anderes Lemma?
Ich weiß, dass die Gemeinfreiheit in der Wunschliste steht, aber ich befürchte, dass diesen Begriff wohl kaum einer nachschlagen wird (zählt nicht mal zu meinem aktiven Sprachschatz und Kinder kennen das sicher nicht). Es steht aber auch der Begriff "Urheberrecht" in der Wunschliste (der noch nicht erstellt wurde). Ich würde vorschlagen, beide Artikel zusammenzuführen und unter Urheberrecht zu fassen. Dieser Begriff taucht in der Welt der Kinder vermutlich eher mal auf als die Gemeinfreiheit: das Urheberrecht ist z.B. interessant bei der Verwendung von Musik in YouTube-Videos (das könnte man ggf. im Artikel als Beispiel erwähnen?).
Diesen Artikel müsste man dann entsprechend anpassen und zu Urheberrecht verschieben und Gemeinfreiheit könnte man dann dorthin weiterleiten. Was hieltet ihr davon? Thomas Wickert (Diskussion) 23:29, 24. Jan. 2018 (CET)
- Ich bin auch dieser Meinung. Oft muss man die Mutter beschreiben, bevor die Tochter drankommt. Und oft braucht die Tochter kein eigenes Lemma, wie hier. Den Begriff "Gemeinfreiheit" habe ich in der Volksschule noch nie gehört. Urheberrecht ist aber schon dann und wann ein Thema, beispielsweise bei Autorenlesungen. (Das ist so eine Schwäche, die da und dort in unserer Artikelwunschliste auftaucht...) Beat Rüst (Diskussion) 11:45, 25. Jan. 2018 (CET)