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Staat: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Staat ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es Staatsoberhaupt bzw. Regierung ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen. | Ein Staat ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es Staatsoberhaupt bzw. Regierung ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen. |
Version vom 25. November 2014, 11:47 Uhr
Hanisauland.de als Anregung beim Verfassen
Ein Staat ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es Staatsoberhaupt bzw. Regierung ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen.