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Bundesversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | In Deutschland ist die Bundesversammlung ein eigenes Organ des Staates. Die Bundesversammlung findet immer statt, wenn man einen neuen Bundespräsidenten wählt, das Staatsoberhaupt. Alle Mitglieder des Parlaments, des Bundestages, sind eine Hälfte der Bundesversammlung. Die andere Hälfte sind Menschen, die von den Landtagen dafür gewählt worden | + | In Deutschland ist die Bundesversammlung ein eigenes Organ des Staates. Die Bundesversammlung findet immer statt, wenn man einen neuen Bundespräsidenten wählt, das Staatsoberhaupt. Normalerweise ist das immer alle fünf Jahre. Alle Mitglieder des Parlaments, des Bundestages, sind eine Hälfte der Bundesversammlung. Die andere Hälfte sind Menschen, die von den Landtagen dafür gewählt worden sind. Die Landtage sind die Parlamente der deutschen [[Bundesland|Bundesländer]]. |
− | In Österreich nennt man es Bundesversammlung, wenn der Nationalrat und der Bundesrat eine gemeinsame Sitzung haben. Der Nationalrat ist das eigentliche Parlament, im Bundesrat sind die Vertreter der Bundesländer. Die Bundesversammlung gibt es nur selten, eigentlich nur, wenn man einen neuen Bundespräsidenten hat. Der Bundespräsident wird zwar vom Volk gewählt, hat aber die "Angelobung" vor der Bundesversammlung: Er verspricht, dass er tun wird, was zum Amt des Bundespräsidenten gehört. | + | In Österreich nennt man es Bundesversammlung, wenn der Nationalrat und der Bundesrat eine gemeinsame Sitzung haben. Der Nationalrat ist das eigentliche Parlament, im Bundesrat sind die Vertreter der österreichischen [[Bundesland|Bundesländer]]. Die Bundesversammlung gibt es nur selten, eigentlich nur, wenn man einen neuen Bundespräsidenten hat. Der Bundespräsident wird zwar vom Volk gewählt, hat aber die "Angelobung" vor der Bundesversammlung: Er verspricht, dass er tun wird, was zum Amt des Bundespräsidenten gehört. |
In der Schweiz ist die Bundesversammlung das Parlament. Es hat zwei Teile, die Kammern heißen. Die eine ist der Nationalrat, der vom ganzen Volk gewählt wird. Die andere ist der Ständerat. Stände ist ein alter Name für die Kantone, die die Mitglieder des Ständerats bestimmen. Beide Kammern zusammen entscheiden über Gesetze. | In der Schweiz ist die Bundesversammlung das Parlament. Es hat zwei Teile, die Kammern heißen. Die eine ist der Nationalrat, der vom ganzen Volk gewählt wird. Die andere ist der Ständerat. Stände ist ein alter Name für die Kantone, die die Mitglieder des Ständerats bestimmen. Beide Kammern zusammen entscheiden über Gesetze. | ||
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Version vom 4. April 2015, 15:00 Uhr
Eine Bundesversammlung gibt es in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz. Sie ist ein Teil des Staates und hat etwas mit dem Parlament zu tun: Mal ist sie das ganze Parlament, mal größer als das Parlament.
In Deutschland ist die Bundesversammlung ein eigenes Organ des Staates. Die Bundesversammlung findet immer statt, wenn man einen neuen Bundespräsidenten wählt, das Staatsoberhaupt. Normalerweise ist das immer alle fünf Jahre. Alle Mitglieder des Parlaments, des Bundestages, sind eine Hälfte der Bundesversammlung. Die andere Hälfte sind Menschen, die von den Landtagen dafür gewählt worden sind. Die Landtage sind die Parlamente der deutschen Bundesländer.
In Österreich nennt man es Bundesversammlung, wenn der Nationalrat und der Bundesrat eine gemeinsame Sitzung haben. Der Nationalrat ist das eigentliche Parlament, im Bundesrat sind die Vertreter der österreichischen Bundesländer. Die Bundesversammlung gibt es nur selten, eigentlich nur, wenn man einen neuen Bundespräsidenten hat. Der Bundespräsident wird zwar vom Volk gewählt, hat aber die "Angelobung" vor der Bundesversammlung: Er verspricht, dass er tun wird, was zum Amt des Bundespräsidenten gehört.
In der Schweiz ist die Bundesversammlung das Parlament. Es hat zwei Teile, die Kammern heißen. Die eine ist der Nationalrat, der vom ganzen Volk gewählt wird. Die andere ist der Ständerat. Stände ist ein alter Name für die Kantone, die die Mitglieder des Ständerats bestimmen. Beide Kammern zusammen entscheiden über Gesetze.