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Nach dem Tod eines Urhebers bleibt das Urheberrecht bestehen und geht an seine Familie oder eine Stiftung über. Wenn schon 70 Jahre seit dem Tod vergangen sind, ist ein Werk in Deutschland und seinen Nachbarländern jedoch nicht mehr geschützt und wird als gemeinfrei bezeichnet. Es gehört dann irgendwie allen Menschen, die es kostenlos und ungestraft verbreiten oder verändern können. | Nach dem Tod eines Urhebers bleibt das Urheberrecht bestehen und geht an seine Familie oder eine Stiftung über. Wenn schon 70 Jahre seit dem Tod vergangen sind, ist ein Werk in Deutschland und seinen Nachbarländern jedoch nicht mehr geschützt und wird als gemeinfrei bezeichnet. Es gehört dann irgendwie allen Menschen, die es kostenlos und ungestraft verbreiten oder verändern können. | ||
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Version vom 7. Mai 2015, 11:45 Uhr
Das Urheberrecht ist das Recht eines Urhebers. Urheber ist man, wenn man ein Werk erschafft. Das Werk kann ein Bild sein, oder ein Text, oder ein Musikstück. Wer zum Beispiel ein Foto macht, ist der Urheber des Fotos.
Menschen haben Rechte, die in der Verfassung stehen. Zu den Rechten gehört das Recht, Eigentum zu haben. Das, was man erschafft, ist auch Eigentum. Darum gibt es ein Urheberrecht.
Wenn man Urheber ist, dann darf man bestimmen, was mit dem Werk passieren soll. Andere Leute dürfen das Werk nicht ohne Erlaubnis verwenden. Wenn sie es trotzdem tun, können sie bestraft werden.
Nach dem Tod eines Urhebers bleibt das Urheberrecht bestehen und geht an seine Familie oder eine Stiftung über. Wenn schon 70 Jahre seit dem Tod vergangen sind, ist ein Werk in Deutschland und seinen Nachbarländern jedoch nicht mehr geschützt und wird als gemeinfrei bezeichnet. Es gehört dann irgendwie allen Menschen, die es kostenlos und ungestraft verbreiten oder verändern können.