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Aus Klexikon - Das Freie Kinderlexikon
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: Ist nicht eher der "Upload", also das zur Verfügung stellen illegaler Inhalte, strafbar? Das, was dem unerlaubten Herunterladen folgt, sind meistens zweifelhafte Abmahnungen von Anwälten. Kennt sich jemand genauer aus? --[[Benutzer:Astrid Mayer-Wiese|Astrid Mayer-Wiese]] ([[Benutzer Diskussion:Astrid Mayer-Wiese|Diskussion]]) 20:35, 9. Jun. 2015 (CEST) | : Ist nicht eher der "Upload", also das zur Verfügung stellen illegaler Inhalte, strafbar? Das, was dem unerlaubten Herunterladen folgt, sind meistens zweifelhafte Abmahnungen von Anwälten. Kennt sich jemand genauer aus? --[[Benutzer:Astrid Mayer-Wiese|Astrid Mayer-Wiese]] ([[Benutzer Diskussion:Astrid Mayer-Wiese|Diskussion]]) 20:35, 9. Jun. 2015 (CEST) | ||
::Wenn ich den Artikel "Raubkopie" bei Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Raubkopie#Rechtslage_in_Deutschland) richtig verstehe und die Angaben stimmen, ist das Erstellen einer illegalen Kopie strafbar. -- [[Benutzer:Jan Tietje|Jan Tietje]] ([[Benutzer Diskussion:Jan Tietje|Diskussion]]) 21:03, 9. Jun. 2015 (CEST) | ::Wenn ich den Artikel "Raubkopie" bei Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Raubkopie#Rechtslage_in_Deutschland) richtig verstehe und die Angaben stimmen, ist das Erstellen einer illegalen Kopie strafbar. -- [[Benutzer:Jan Tietje|Jan Tietje]] ([[Benutzer Diskussion:Jan Tietje|Diskussion]]) 21:03, 9. Jun. 2015 (CEST) | ||
+ | :::Ich habe die Strafbarkeit hineingenommen. [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 00:28, 11. Jun. 2015 (CEST) |
Version vom 10. Juni 2015, 23:28 Uhr
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- Ja. --Astrid Mayer-Wiese (Diskussion) 13:28, 2. Jun. 2015 (CEST)
- Ja. --Patrick Kenel (Diskussion) 22:31, 8. Jun. 2015 (CEST)
- Ja. Ziko van Dijk (Diskussion) 00:26, 11. Jun. 2015 (CEST)
Unerlaubtes Herunterladen
Ich finde, es sollte deutlicher werden, dass das unerlaubte Herunterladen (zum Beispiel von Filmen) nicht nur von den Eigentümern nicht "gemocht" wird, sondern ein Verbrechen ist und dazu auch noch teuer werden kann. Wie seht Ihr das? -- Jan Tietje (Diskussion) 20:20, 9. Jun. 2015 (CEST)
- Ist nicht eher der "Upload", also das zur Verfügung stellen illegaler Inhalte, strafbar? Das, was dem unerlaubten Herunterladen folgt, sind meistens zweifelhafte Abmahnungen von Anwälten. Kennt sich jemand genauer aus? --Astrid Mayer-Wiese (Diskussion) 20:35, 9. Jun. 2015 (CEST)
- Wenn ich den Artikel "Raubkopie" bei Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Raubkopie#Rechtslage_in_Deutschland) richtig verstehe und die Angaben stimmen, ist das Erstellen einer illegalen Kopie strafbar. -- Jan Tietje (Diskussion) 21:03, 9. Jun. 2015 (CEST)
- Ich habe die Strafbarkeit hineingenommen. Ziko van Dijk (Diskussion) 00:28, 11. Jun. 2015 (CEST)
- Wenn ich den Artikel "Raubkopie" bei Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Raubkopie#Rechtslage_in_Deutschland) richtig verstehe und die Angaben stimmen, ist das Erstellen einer illegalen Kopie strafbar. -- Jan Tietje (Diskussion) 21:03, 9. Jun. 2015 (CEST)