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Diskussion:Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Klexikon - Das Freie Kinderlexikon
Ulrich (Diskussion | Beiträge) (→Gesetz, andere Vorschriften: Erg.) |
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:Ja, es kann durchaus kurz rein. Vielleicht geht noch ein wenig mehr Abgrenzung der unterschiedlichen Bedeutungen von Gesetz. Das Naturgesetz ist ja ganz anderer Art und könnte in einen Abschnitt am Ende? [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 21:11, 19. Jan. 2015 (CET) | :Ja, es kann durchaus kurz rein. Vielleicht geht noch ein wenig mehr Abgrenzung der unterschiedlichen Bedeutungen von Gesetz. Das Naturgesetz ist ja ganz anderer Art und könnte in einen Abschnitt am Ende? [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 21:11, 19. Jan. 2015 (CET) | ||
::Nein, da halte ich nichts von. Wir haben hier bei KLEXIKON keine BKL, im Grunde ist dieses zweite Thema aber eine Art BKL, darum muss es zur Abgrenzung in die Einleitung. Du weißt, wie das ist: Nicht alle Leser kommen bis ans Ende des Textes. Als eigener Abschnitt – wenn es da mehr zu berichten gibt – gern auch zusätzlich ans Ende! [[Benutzer:Ulrich|Ulrich]] ([[Benutzer Diskussion:Ulrich|Diskussion]]) 21:48, 19. Jan. 2015 (CET) | ::Nein, da halte ich nichts von. Wir haben hier bei KLEXIKON keine BKL, im Grunde ist dieses zweite Thema aber eine Art BKL, darum muss es zur Abgrenzung in die Einleitung. Du weißt, wie das ist: Nicht alle Leser kommen bis ans Ende des Textes. Als eigener Abschnitt – wenn es da mehr zu berichten gibt – gern auch zusätzlich ans Ende! [[Benutzer:Ulrich|Ulrich]] ([[Benutzer Diskussion:Ulrich|Diskussion]]) 21:48, 19. Jan. 2015 (CET) | ||
+ | :Also beides kann ja in die ersten ein, zwei Sätze, die Definition. Vielleicht im ersten Absatz die beiden Bedeutungen von "Gesetz" vorstellen, gleichwertig nebeneinander. Dann 1-3 Absätze dem Gesetz im Rechtsleben, und der letzte dann für die Naturgesetze? So in der Art? - Bei den Naturgesetzen ist mir aufgefallen, dass die ja auch von Menschen gemacht sind. Der Unterschied wäre dann die Shpähre der Anwendung oder so ähnlich. [[Benutzer:Ziko van Dijk|Ziko van Dijk]] ([[Benutzer Diskussion:Ziko van Dijk|Diskussion]]) 22:30, 19. Jan. 2015 (CET) |
Version vom 19. Januar 2015, 22:30 Uhr
Gesetz, andere Vorschriften
Hallo Ulrich, meines Wissens wird der Straßenverkehr nicht von einem Gesetz geregelt, sondern von der Straßenverkehrsordnung. Wahrscheinlich ist ein anderes Beispiel besser, als noch Verordnungen zu erklären. Ziko van Dijk (Diskussion) 21:49, 18. Jan. 2015 (CET)
- Ja, Ziko, das ist okay, aber warum Du "Gewaltenteilung" und "Straffähigkeit" rausgenommen hast, verstehe ich nicht. Beides ist in meinen Augen auch für ein Kind interessant, durchaus zu verstehen und für die Entwicklung des Rechtsverständnises wichtig. Ulrich (Diskussion) 17:52, 19. Jan. 2015 (CET)
- Gewaltenteilung würde ich eher beim Staat verorten. Straffähigkeit - kann gekürzt sein. Ich dachte daran, hier auf das zu verzichten, was woanders hin kann. Ziko van Dijk (Diskussion) 17:59, 19. Jan. 2015 (CET)
- Solange es aber sonst noch nirgendwo ist, würde ich es belassen, sonst geht der Gedanke verloren. :-// Ulrich (Diskussion) 20:59, 19. Jan. 2015 (CET)
- Gewaltenteilung würde ich eher beim Staat verorten. Straffähigkeit - kann gekürzt sein. Ich dachte daran, hier auf das zu verzichten, was woanders hin kann. Ziko van Dijk (Diskussion) 17:59, 19. Jan. 2015 (CET)
- Ja, es kann durchaus kurz rein. Vielleicht geht noch ein wenig mehr Abgrenzung der unterschiedlichen Bedeutungen von Gesetz. Das Naturgesetz ist ja ganz anderer Art und könnte in einen Abschnitt am Ende? Ziko van Dijk (Diskussion) 21:11, 19. Jan. 2015 (CET)
- Nein, da halte ich nichts von. Wir haben hier bei KLEXIKON keine BKL, im Grunde ist dieses zweite Thema aber eine Art BKL, darum muss es zur Abgrenzung in die Einleitung. Du weißt, wie das ist: Nicht alle Leser kommen bis ans Ende des Textes. Als eigener Abschnitt – wenn es da mehr zu berichten gibt – gern auch zusätzlich ans Ende! Ulrich (Diskussion) 21:48, 19. Jan. 2015 (CET)
- Also beides kann ja in die ersten ein, zwei Sätze, die Definition. Vielleicht im ersten Absatz die beiden Bedeutungen von "Gesetz" vorstellen, gleichwertig nebeneinander. Dann 1-3 Absätze dem Gesetz im Rechtsleben, und der letzte dann für die Naturgesetze? So in der Art? - Bei den Naturgesetzen ist mir aufgefallen, dass die ja auch von Menschen gemacht sind. Der Unterschied wäre dann die Shpähre der Anwendung oder so ähnlich. Ziko van Dijk (Diskussion) 22:30, 19. Jan. 2015 (CET)