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Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Januar 2019, 20:33 Uhr
Ein Rechtsstaat ist ein Land, in dem der Staat sich an das Recht hält. Mit Recht sind vor allem die Regeln gemeint, die in der Verfassung und in den Gesetzen stehen. Dazu gehören auch Rechte, die der Staat mit anderen Staaten abgemacht hat, zum Beispiel die Menschenrechte. Im Rechtsstaat soll die Regierung also nicht einfach tun dürfen, was ihr gefällt, sondern nur, was ihnen die Verfassung und die Gesetze erlauben. Es darf somit keine Willkür geben. Notfalls können betroffene Bürger ihre Rechte vor Gericht einklagen.
Bei uns gehört zum Rechtsstaat eine Gewaltentrennung. Das bedeutet, dass Regierung, das Parlament und die Gerichte unabhängig voneinander arbeiten dürfen und sich nicht gegenseitig beeinflussen sollen. Wichtig ist auch, dass die Menschen ihre Meinung frei sagen dürfen. Wer Bürger ist und mindestens 18 Jahre alt ist, darf wählen. Alle Menschen müssen gleich behandelt werden. Es darf also zum Beispiel keine Adeligen geben, die mehr zu sagen haben als andere Bürger. Das sind aber nur die wichtigsten Punkte, es gibt noch viele andere dazu.
Wie nennt man andere Staaten?
Früher nannte man ein Land, das kein Rechtsstaat ist, einen Polizeistaat oder Willkürstaat. Wenn die Regierung jemanden nicht mochte, sperrte sie ihn einfach ein oder tötete ihn. Er konnte nicht vor einem Gericht dagegen klagen und verlangen, dass man ihm genau sagte, was man ihm vorwarf. So konnte er sich auch nicht verteidigen.
Ein anderer Ausdruck für das Gegenteil eines Rechtsstaats ist heute auch Unrechtsstaat. Ein Beispiel für so ein Land war Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus. Auch die DDR bezeichnen viele Menschen als Unrechtsstaat.
Die Wissenschaftler streiten sich aber, was genau mit einem Unrechtsstaat gemeint ist. Auch in einer Diktatur gibt es Polizei und Richter, die Verbrecher bekämpfen: In der DDR war es verboten, jemanden umzubringen, zu stehlen oder einzubrechen. Dafür kam man ins Gefängnis, wie in einer Demokratie. Allerdings hat die Regierung der DDR sich auch teilweise selbst nicht an das Recht gehalten, wenn ihr danach war.
In der Umgangssprache bezeichnet man Unrechtsstaaten manchmal auch als Schurkenstaaten. Da gibt es nicht nur viel Unrecht durch die Polizei, die Armee und Beamte, sondern auch besonders viel Korruption. Polizei, Beamte, Angehörige der Armee und andere Leute in wichtigen Stellungen stecken also sehr viel Geld in die eigene Tasche, obwohl es ihnen nicht gehört. Solche Schurkenstaaten sind eigentlich Diktaturen. Aber die Grenze zwischen einem Unrechtsstaat und einer Diktatur sind eben oft fließend und können nicht genau gezogen werden.