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Entwurf:Urkunde: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. März 2021, 17:19 Uhr
Eine Urkunde ist ein Schriftstück, in dem eine Aussage oder ein Sachverhalt genau notiert ist, erklärt und bestätigt wird. Dieser Sachverhalt kann eine amtliche Bestätigung über Geburt, Heirat und Tod von jemand sein. Oder er kann die Zugehörigkeit eines Menschen zu einem Staat (Staatsbürgerschaft) bescheinigen. Andere Urkunden sind Zeugnisse über Schulerfolg und bestandene Prüfungen. Sportliche Leistungen und Jubiläen von Vereinsmitgliedern werden gern mit Urkunden dokumentiert. Eine Vereinbarung zwischen zwei Leuten kann eine Urkunde sein, vor allem, wenn sie beglaubigt ist. Beglaubigen heißt, dass jemand (ein Notar oder Beamter) bestätigt, dass die Unterschriften tatsächlich von den betreffenden Personen ausgeführt wurden. Das macht man bei wichtigen Verträgen, zum Beispiel bei einem Testament (darin regelt jemand sein Erbe) oder dem Kauf eines Hauses. Solche besonderen Urkunden kann man beim Gericht hinterlegen, damit sie nicht verloren gehen können.
Wodurch wird ein Text zu einer Urkunde ?
Urkunden müssen mit Ort und Datum versehen sein. Mit seiner Unterschrift drückt der Verfasser aus, dass das Geschriebene wahr ist. Bei Verträgen wird so bestätigt, dass alle Unterzeichner mit den Vereinbarungen einverstanden sind. Amtliche Urkunden tragen meist noch den Abdruck eines Siegelstempels. Auch Geldscheine oder Wertpapiere, wie z.B. Aktien sind eigentlich Urkunden. Daher ist auf ihnen auch meist eine, allerdings gedruckte Unterschrift zu sehen.
Urkunden können etwas beweisen. Deshalb darf man sie nicht verändern. Wer sie trotzdem fälscht, wird bestraft.
Eine e-Mail, eine andere digitale Datei oder eine Sprachnachricht kann keine Urkunde sein.
Was ist das Besondere an alten Urkunden ?
Was in den Geschichtsbüchern über wichtige Ereignisse der Vergangenheit steht, weiss man oft nur aus Urkunden. Diese werden in Archiven aufbewahrt. Urkunden aus dem Mittelalter sind oft nicht auf Papier, sondern auf Pergament geschrieben. Zur Beglaubigung hängte man sein Siegel an die Urkunde.