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So wählt in den USA das Volk den Präsidenten, aber auch das Parlament. Der Präsident darf sich zwar seine Regierung zusammenstellen. Aber ein Regierungsmitglied braucht auch die Zustimmung des Parlaments. Und obwohl das Parlament die Gesetze beschließt, so kann der Präsident für eine Zeitlang verhindern, dass ein Gesetz in Kraft tritt. | So wählt in den USA das Volk den Präsidenten, aber auch das Parlament. Der Präsident darf sich zwar seine Regierung zusammenstellen. Aber ein Regierungsmitglied braucht auch die Zustimmung des Parlaments. Und obwohl das Parlament die Gesetze beschließt, so kann der Präsident für eine Zeitlang verhindern, dass ein Gesetz in Kraft tritt. | ||
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Aktuelle Version vom 19. April 2021, 21:52 Uhr
Das Wort Gewaltenteilung kommt vom Denken über Politik. Gemeint ist die Gewalt oder Macht in einem Staat. Beispiele für diese Gewalt ist es, wenn ein Polizist den Verkehr regelt, wenn ein Richter in einem Fall entscheidet, ob jemand bestraft wird, oder auch, wenn arme Leute vom Staat Geld erhalten.
Viele verschiedene Dinge zusammen sind also die Gewalt des Staates. Wenn man von Gewaltenteilung spricht, dann teilt man die Dinge in drei Gruppen ein: die ausführende Gewalt, die gesetzgebende Gewalt und die rechtsprechende Gewalt.
Der Gedanke bei der Gewaltenteilung ist, dass nicht ein einziger Mensch oder ein Organ des Staates alle Macht ausüben soll. Stattdessen soll die Gewalt auf verschiedene Menschen oder Organe verteilt sein. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Mensch oder eine kleine Gruppe alles bestimmt. Das wäre nämlich eine Diktatur.
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Woher kommt der Gedanke?
Der Gedanke, dass die Gewalt geteilt sein soll, ist schon sehr alt. Bereits im Alten Griechenland gab es einen Philosophen wie Polybios. Seiner Meinung nach sollen die Mächte im Staat „gemischt” sein: Nicht nur ein einzelner Führer soll das Sagen haben, sondern auch das Volk und der Adel, also die Menschen, die aus bestimten Familien stammen.
Viel später hat Montesquieu, sprich: Monntes-Kjö, geschrieben, wie er sich so etwas vorstellt. Heute ist die Gewaltenteilung eine der wichtigsten Ideen darüber, wie Demokratie funktionieren soll. Andere Ideen sind die Grundrechte und der Rechtsstaat.
Was hat Montesquieu über die Gewaltenteilung gesagt?
Charles de Montesquieu war ein Adliger in Frankreich. Er starb im Jahr 1750. Zwei Jahre zuvor erschien sein wichtigstes Buch, „Vom Geist der Gesetze”. Er lebte in einem Staat, den man heute absolutistisch nennt.
Damals war nämlich der französische König allein der Chef: Der König bestimmte, was Gesetz war. Er war der Chef über die Richter, die bei Gericht urteilten, ob jemand das Gesetz verletzte. Und er setzte die Regierung ein, welche die Gesetze und andere Befehle ausführen sollte.
Montesquieu stellte sich vor, wie es besser wäre: Der König soll weiterhin bestimmen, welche Leute in der Regierung sitzen. Doch das Volk soll ein Parlament wählen und so bestimmen, wie die Gesetze lauten. Er dachte bei dem Volk an reiche Männer, die wählen. Und schließlich sollte der Adel die Richter stellen, die zu Gericht sitzen.
Was Montesquieu vorgeschlagen hat, hört sich für uns heute noch nicht richtig nach Demokratie an. Der König und die Adligen wurden nicht gewählt. Das Volk sollte nur über die Gesetze bestimmen, und dann war auch nur ein kleiner Teil des Volkes gemeint. Aber die Gewaltenteilung sollte wenigstens verhindern, dass der König weiterhin alles selbst entschied.
Wie wurde der Gedanke Wirklichkeit?
Montesquieu war nicht der einzige, der solche Gedanken hatte. Ähnlich dachten die Männer, die sich die Verfassung der Vereinigten Staaten ausgedacht haben. In Frankreich selbst gab es etwa 40 Jahre nach seinem Tod die Französische Revolution. In den Verfassungen Frankreichs probierte man Gewaltenteilung aus. Am Ende aber regierte der Diktator Napoleon, der sich selbst zum Kaiser machte.
Heute unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Gewalten im Staat. Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt: Das Parlament beschließt Gesetze mit allgemeinen Regeln, an die sich alle halten müssen. Die Exekutive ist die ausführende Gewalt: Die Regierung trifft die wichtigsten Entscheidung im Rahmen der Gesetze. Die Judikative ist die richterliche Gewalt: Die Gerichte beurteilen, ob jemand ein Gesetz verletzt hat.
In der Wirklichkeit ist dies alles etwas komplizierter. In Deutschland zum Beispiel beschließt eigentlich das Parlament, der Bundestag, Gesetze. Solche Gesetze gelten für ganz Deutschland, es sind Gesetze des Bundes.
Manchen Gesetzen muss aber der Bundesrat zustimmen. Das ist ein Organ, in dem die Regierungen der Bundesländer vertreten sind. Das heißt, dass die Bundesländer nicht nur bei sich selbst im Bundesland bestimmen, sondern auch im Bund mitbestimmmen.
Ähnlich sieht es in anderen Bundesstaaten aus. Man spricht von einer vertikalen Gewaltenteilung: Die Macht ist also nicht nur zwischen Organen im Bund verteilt, sondern auch zwischen Bund und Bundesländern.
Wie getrennt sind die Gewalten?
Gewaltenteilung bedeutet gerade nicht, dass die Gewalten möglichst streng getrennt sein sollen. Im Gegenteil: Ein Organ soll bei verschiedenen Gewalten etwas mitentscheiden dürfen. Erst dadurch können die Gewalten einander kontrollieren und verhindern, dass am Ende nur einer herrscht.
So wählt in den USA das Volk den Präsidenten, aber auch das Parlament. Der Präsident darf sich zwar seine Regierung zusammenstellen. Aber ein Regierungsmitglied braucht auch die Zustimmung des Parlaments. Und obwohl das Parlament die Gesetze beschließt, so kann der Präsident für eine Zeitlang verhindern, dass ein Gesetz in Kraft tritt.
Zu „Gewaltenteilung“ gibt es auch weitere Such-Ergebnisse von Blinde Kuh und Frag Finn.