Staatsoberhaupt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. Dezember 2014, 14:54 Uhr

Besuch des Königs von Jordanien (links) in Deutschland, rechts der deutsche Bundespräsident, 1985

Das Staatsoberhaupt ist ein Mann oder eine Frau und vertritt einen Staat. Man sagt auch, dass das Staatsoberhaupt den Staat "verkörpert" und dass es den Staat "repräsentiert". Wenn im eigenen Land ein wichtiges Ereignis ist, lädt man gern das Staatsoberhaupt ein. Ein Staatsoberhaupt vertritt manchmal sein eigenen Land in einem anderen Land, das nennt man dann einen Staatsbesuch.

Was ein Staatsoberhaupt tun darf oder soll, das hängt vom einzelnen Staat ab. In manchen Staaten repräsentiert es nur, in anderen Staaten darf es über viele wichtige Dinge entscheiden. Das Staatsoberhaupt ernennt die Regierung und unterschreibt Gesetze, damit sie in Kraft treten können. Die eigentliche Entscheidung über die Regierung oder Gesetze trifft aber oft jemand anders, meistens die Volksvertretung (das Parlament). In manchen Staaten ist das Staatsoberhaupt gleichzeitig Mitglied in der Regierung. Manche Staatsoberhäupter werden vom Parlament gewählt, andere direkt vom Volk, andere haben sich mit Gewalt selbst zum Staatsoberhaupt gemacht.

Früher waren die meisten Staatsoberhäupter Monarchen, also Kaiser, Könige, Fürsten oder Herzöge. Wer Monarch wurde, blieb das normalerweise bis an das Ende seines Lebens. Es gibt heute Monarchen mit viel oder wenig Macht. Außer den Monarchen gibt es auch Präsidenten. Sie werden für eine bestimmte Zeit gewählt. Manche Präsidenten sind allerdings so mächtig, dass sie sehr lange Staatsoberhaupt bleiben.