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Diskussion:Gleichberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Mai 2015, 22:55 Uhr
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- Ja. --Astrid Mayer-Wiese (Diskussion) 17:50, 31. Mär. 2015 (CEST)
- Ja. --Patrick Kenel (Diskussion) 18:14, 7. Mai 2015 (CEST)
- Ja. --Paul (Jungautor) (Diskussion) 19:30, 7. Mai 2015 (CEST)
Einige Punkte
Hallo, im Entwurf steht ja vieles, das zum Thema gehört. Ich glaube, dass für den Text so viele Abschnittsüberschriften nicht nötig sind. Ein Abschnitt sollte mindestens zwei Absätze haben, damit er sich lohnt. Die Überschriftt sollte keine Wörter beinhalten, die der Leser vielleicht gar nicht kennt. Wer die "Frauenquote" nicht kennt, wird ja keine Frage stellen, in der sie vorkommt.
Ich sehe außerdem noch viele schwierig zu verstehende Wörter und den Nominalstil. Ab und zu findet man auch Klammern, auf die man verzichten sollte. Der Text kann auch noch ein wenig kindgerechter sein, so deutlich muss man nicht unbedingt von Vergewaltigung sprechen. Schließlich sollte der Text etwas beschreiben und keine soziale Anklage betreiben. --Ziko van Dijk (Diskussion) 23:23, 3. Apr. 2015 (CEST)
- Vielleicht wäre es am einfachsten, aus dem Text einen "kurzen Artikel" zu machen, der noch keine einzelnen Abschnitte hat. Dann könnte man sich auf das wesentliche konzentrieren. Ziko van Dijk (Diskussion) 21:04, 20. Apr. 2015 (CEST)
- Ich habe den Text mal überarbeitet und hoffe, dass er so etwas verständlicher ist. Das Thema ist zu wichtig, um noch etwas davon zu kürzen. --Astrid Mayer-Wiese (Diskussion) 11:31, 28. Apr. 2015 (CEST)
- Ich habe auch noch mal etwas vereinfacht und außerdem die "soziale Anklage" etwas verallgemeinert. Ich finde auch, dass man den Entwurf nicht noch kürzen muss, zumal ich eine Überschrift noch herausgenommen habe. Jetzt besser so? --Paul (Jungautor) (Diskussion) 19:04, 28. Apr. 2015 (CEST)
- Ich habe den Text mal überarbeitet und hoffe, dass er so etwas verständlicher ist. Das Thema ist zu wichtig, um noch etwas davon zu kürzen. --Astrid Mayer-Wiese (Diskussion) 11:31, 28. Apr. 2015 (CEST)