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Bundesland: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Bundesland ist ein Teil von Deutschland oder von Österreich. Ein Bundesland ist zwar eine Art Land, es gehört aber zu einem größeren Land. Darum kann das Bundesland nicht alles für sich selbst entscheiden, es gelten die Gesetze des größeren Landes (also Deutschland oder Österreich). Ein Bundesland hat ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung. | Ein Bundesland ist ein Teil von Deutschland oder von Österreich. Ein Bundesland ist zwar eine Art Land, es gehört aber zu einem größeren Land. Darum kann das Bundesland nicht alles für sich selbst entscheiden, es gelten die Gesetze des größeren Landes (also Deutschland oder Österreich). Ein Bundesland hat ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung. | ||
− | Eigentlich heißen die Bundesländer Länder. Aber das kann man leicht mit "richtigen" Ländern verwechseln, wie Frankreich oder Russland. Darum sagen die Menschen | + | Eigentlich heißen die Bundesländer Länder. Aber das kann man leicht mit "richtigen" Ländern verwechseln, wie Frankreich oder Russland. Darum sagen die Menschen meistens "Bundesland". |
== Was ist ein Bundesland in Deutschland? == | == Was ist ein Bundesland in Deutschland? == | ||
[[Datei:BRD.png|mini|Landkarte mit den sechzehn Bundesländern Deutschlands]] | [[Datei:BRD.png|mini|Landkarte mit den sechzehn Bundesländern Deutschlands]] | ||
− | Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Bayern ist davon am größten, aber Nordrhein-Westfalen hat | + | Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Bayern ist davon am größten, aber Nordrhein-Westfalen hat die meisten Einwohner. Auch drei Städte sind gleichzeitig Bundesländer: Berlin, Hamburg und Bremen. Die meisten Bundesländer nennen sich "Land", zum Beispiel "das Land Schleswig-Holstein". Das Parlament heißt meistens Landtag und die Regierung Landesregierung. Der wichtigste Politiker in einem Bundesland heißt Ministerpräsident. |
− | Die Bürger müssen | + | Die Bürger müssen Steuern zahlen, zum Beispiel die Einkommensteuer auf das Geld, was sie verdienen. Die Steuern werden dann für die Allgemeinheit ausgegeben, sie sollen also allen zu Gute kommen. Von den Steuern bekommen die Bundesländer etwas ab und bestimmen selbst, wie sie das Geld ausgeben. Bundesländer dürfen Straßen und Museen bauen und bestimmen über ihre Polizei und die Schulen. |
− | Normalerweise werden Gesetze für ganz Deutschland vom Bundestag gemacht. Manche Gesetze aber, die für die Bundesländer wichtig sind, werden nur gültig, wenn der deutsche Bundesrat | + | Normalerweise werden Gesetze für ganz Deutschland vom Bundestag gemacht. Manche Gesetze aber, die für die Bundesländer wichtig sind, werden nur gültig, wenn auch der deutsche Bundesrat zustimmt. Im Bundesrat sitzen Vertreter der Bundesländer. |
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In Österreich gibt es neun Bundesländer, eines davon ist die österreichische Hauptstadt Wien. Wien ist am kleinsten, hat aber die meisten Einwohner. Im Bundesland Niederösterreich wohnen etwas weniger Menschen, dieses Bundesland ist aber das größte. An der Spitze eines Bundeslandes steht die Landesregierung mit dem Landshauptmann oder der Landeshauptfrau. | In Österreich gibt es neun Bundesländer, eines davon ist die österreichische Hauptstadt Wien. Wien ist am kleinsten, hat aber die meisten Einwohner. Im Bundesland Niederösterreich wohnen etwas weniger Menschen, dieses Bundesland ist aber das größte. An der Spitze eines Bundeslandes steht die Landesregierung mit dem Landshauptmann oder der Landeshauptfrau. | ||
− | Manchmal bestimmt Österreich | + | Manchmal bestimmt das Land Österreich mit Gesetzen etwas, das dann für ganz Österreich gilt. Aber es sind dann die Bundesländer, die die Gesetze ausführen müssen. Einfluss auf neue Gesetze haben sie im österreichischen Bundesrat, denn das ist die Vertretung der Bundesländer. |
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Version vom 12. Dezember 2014, 15:48 Uhr
Ein Bundesland ist ein Teil von Deutschland oder von Österreich. Ein Bundesland ist zwar eine Art Land, es gehört aber zu einem größeren Land. Darum kann das Bundesland nicht alles für sich selbst entscheiden, es gelten die Gesetze des größeren Landes (also Deutschland oder Österreich). Ein Bundesland hat ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung.
Eigentlich heißen die Bundesländer Länder. Aber das kann man leicht mit "richtigen" Ländern verwechseln, wie Frankreich oder Russland. Darum sagen die Menschen meistens "Bundesland".
Was ist ein Bundesland in Deutschland?
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Bayern ist davon am größten, aber Nordrhein-Westfalen hat die meisten Einwohner. Auch drei Städte sind gleichzeitig Bundesländer: Berlin, Hamburg und Bremen. Die meisten Bundesländer nennen sich "Land", zum Beispiel "das Land Schleswig-Holstein". Das Parlament heißt meistens Landtag und die Regierung Landesregierung. Der wichtigste Politiker in einem Bundesland heißt Ministerpräsident.
Die Bürger müssen Steuern zahlen, zum Beispiel die Einkommensteuer auf das Geld, was sie verdienen. Die Steuern werden dann für die Allgemeinheit ausgegeben, sie sollen also allen zu Gute kommen. Von den Steuern bekommen die Bundesländer etwas ab und bestimmen selbst, wie sie das Geld ausgeben. Bundesländer dürfen Straßen und Museen bauen und bestimmen über ihre Polizei und die Schulen.
Normalerweise werden Gesetze für ganz Deutschland vom Bundestag gemacht. Manche Gesetze aber, die für die Bundesländer wichtig sind, werden nur gültig, wenn auch der deutsche Bundesrat zustimmt. Im Bundesrat sitzen Vertreter der Bundesländer.
Was ist ein Bundesland in Österreich?
In Österreich gibt es neun Bundesländer, eines davon ist die österreichische Hauptstadt Wien. Wien ist am kleinsten, hat aber die meisten Einwohner. Im Bundesland Niederösterreich wohnen etwas weniger Menschen, dieses Bundesland ist aber das größte. An der Spitze eines Bundeslandes steht die Landesregierung mit dem Landshauptmann oder der Landeshauptfrau.
Manchmal bestimmt das Land Österreich mit Gesetzen etwas, das dann für ganz Österreich gilt. Aber es sind dann die Bundesländer, die die Gesetze ausführen müssen. Einfluss auf neue Gesetze haben sie im österreichischen Bundesrat, denn das ist die Vertretung der Bundesländer.