Diskussion:Meinungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. August 2018, 21:41 Uhr

Hallo, leider ist der text noch recht weit weg von Verständlichkeit... da denke ich an Wörter wie "explizit", "gesetzliche Einschärnkungen" usw. Die Immunität von Abgeordneten und die Akademische Freiheit (beides auch nicht unendlich) halte ich für etwas sehr speziell, nicht für Kinder relevant. Die Religionsfreiheit ist außerdem nicht (allein) ein Schutz der Meinungsfreiheit sondern auch ein kollidierendes Grundrecht, das zur Einschränkung von Meinungsfreiheit führen kann. Ziko van Dijk (Diskussion) 15:16, 21. Jul. 2018 (CEST)

"In Deutschland ist es beispielsweise verboten, den Nationalsozialismus gut zu finden." ist faktisch falsch. Etwas gut finden und für etwas in Wort und Schrift werben sind unterschiedliche Dinge.

"Es gibt bestimmte Leute, für die gelten diese gesetzlichen Einschränkungen nicht." ist erstens irreführend und zweitens auch so nicht korrekt. Ich denke aber durchaus, dass die akademische Freiheit in diesem Beitrag erwähnenswert ist. Ralf Laue (Diskussion) 18:57, 21. Jul. 2018 (CEST)

wie würdest du das formulieren? hab mal einen anderen verusch gemacht ... --Rupert Thurner (Diskussion) 01:55, 25. Jul. 2018 (CEST)

Ich habe das mal umstrukturiert und im zweiten Teil nur Länder behandelt, in denen die UNO-Konvention gilt, sonst gerät das Ganze zu stark durcheinander. Den letzten Absatz habe ich gelöscht. Diplomatische Immunität und die Freiheit der Wissenschaft führen hier zu weit. Auch war da zu vieles reingepackt und kaum erklärt. Beat Rüst (Diskussion) 12:27, 19. Aug. 2018 (CEST)

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