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Rechtsstaat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Januar 2019, 15:49 Uhr
Ein Rechtsstaat ist ein Land, in dem der Staat sich an das Recht hält. Mit Recht sind vor allem die Regeln gemeint, die in der Verfassung und in Gesetzen stehen. Im Rechtsstaat soll die Regierung also nicht einfach tun dürfen, was ihr gefällt. Die Bürger haben Rechte und können sie vor Gericht einklagen.
Solche Rechte sind zum Beispiel die Grundrechte. Die Menschen dürfen ihre Meinung frei sagen. Wer Bürger ist und mindestens 18 Jahre alt, darf wählen. Außerdem muss die Regierung sich an Gesetze halten. Sie darf nur etwas tun, wenn ein Gesetz es ihr erlaubt. So ermächtigen Gesetze die Regierung, die Gesetze umzusetzen.
Wie nennt man andere Staaten?
Früher nannte man ein Land, das kein Rechtsstaat ist, einen Polizeistaat oder Willkürstaat. Wenn die Regierung jemanden nicht mochte, sperrte sie ihn einfach ein. Er konnte nicht vor einem Gericht dagegen klagen und verlangen, dass man ihm genau sagte, was man ihm vorwarf. So konnte er sich auch nicht verteidigen.
Ein anderer Ausdruck für das Gegenteil eines Rechtsstaats ist heute auch Unrechtsstaat. Ein Beispiel für so ein Land war Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus, ein anderes die DDR. Im Unrechtsstaat verneint der Staat, dass die Menschen einander gleich sind.
Die Wissenschaftler streiten sich aber, was genau mit einem Unrechtsstaat gemeint ist. Auch in einer Diktatur gibt es Polizei und Richter, die Verbrecher bekämpfen: In der DDR war es verboten, jemanden umzubringen, zu stehlen oder einzubrechen. Dafür kam man ins Gefängnis, wie in einer Demokratie. Allerdings hat die Regierung der DDR sich selbst nicht an das Recht gehalten, wenn es ihr nicht auskam.