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Urheberrecht
Aus Klexikon - Das Freie Kinderlexikon
Version vom 17. März 2015, 19:08 Uhr von Ziko van Dijk (Diskussion | Beiträge)
Das Urheberrecht ist das Recht eines Urhebers. Urheber ist man, wenn man ein Werk erschafft. Das Werk kann ein Bild sein, oder ein Text, oder ein Musikstück. Wer zum Beispiel ein Foto macht, ist der Urheber des Fotos.
Menschen haben Rechte, die in der Verfassung stehen. Zu den Rechten gehört das Recht, Eigentum zu haben. Das, was man erschafft, ist auch Eigentum. Darum gibt es ein Urheberrecht.
Wenn man Urheber ist, dann darf man bestimmen, was mit dem Werk passieren soll. Andere Leute dürfen das Werk nicht ohne Erlaubnis verwenden. Wenn sie es trotzdem tun, können sie bestraft werden.