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Gewaltenteilung
Das Wort Gewaltenteilung kommt vom Denken über Politik. Gemeint ist die Gewalt oder Macht in einem Staat. Der Gedanke ist, dass diese Gewalt geteilt sein soll, oder anders gesagt: Verschiedene Menschen oder Organe im Staat sollen die Gewalt ausüben. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Mensch oder eine kleine Gruppe alles bestimmt. Das wäre nämlich eine Diktatur.
Der Gedanke, dass die Gewalt geteilt sein soll, ist schon sehr alt. Bereits im Alten Griechenland gab es einen Philosophen wie Polybios. Seiner Meinung nach sollen die Mächte im Staat „gemischt” sein: Nicht nur ein einzelner Führer soll das Sagen haben, sondern auch das Volk und der Adel.
Viel später hat Montesquieu, sprich: Monntes-Kjö, geschrieben, wie er sich so etwas vorstellt. Heute ist die Gewaltenteilung einer der wichtigsten Gedanken darüber, wie Demokratie funktionieren soll. Andere Gedanken sind die Grundrechte und der Rechtsstaat.
Was hat Montesquieu über die Gewaltenteilung gesagt?
Charles de Montesquieu war ein Adliger in Frankreich. Er starb im Jahr 1750. Zwei Jahre zuvor erschien sein wichtigstes Buch, „Vom Geist der Gesetze”. Er lebte in einem Staat, den man heute absolutistisch nennt.
Damals war der französische König allein der Chef: Der König stellte fest, was das Gesetz war. Er war der Chef über die Richter, die bei Gericht urteilten, ob jemand das Gesetz verletzte. Und er setzte die Regierung ein, welche die Gesetze und andere Befehle ausführen sollte.
Montesquieu stellte es sich so vor: Der König soll weiterhin über die Regierung entscheiden. Doch das Volk soll ein Parlament wählen und so bestimmen, wie die Gesetze lauten. Er dachte bei dem Volk an reiche Männer, die wählen. Und schließlich sollte der Adel die Richter stellen, die zu Gericht sitzen.
Was Montesquieu vorgeschlagen hat, hört sich für uns heute noch nicht richtig nach Demokratie an. Der König und die Adligen wurden nicht gewählt. Und das Volk sollte nur über die Gesetze bestimmen, und dann war auch nur ein kleiner Teil des Volkes gemeint. Aber die Gewaltenteilung sollte wenigstens verhindern, dass der König weiterhin alles selbst bestimmt.
Wie wurde der Gedanke Wirklichkeit?
Montesquieu war nicht der einzige, der solche Gedanken hatte. Ähnlich dachten die Männer, die sich die Verfassung der Vereinigten Staaten ausgedacht haben. In Frankreich selbst gab es etwa 40 Jahre nach seinem Tod die Französische Revolution. In den Verfassungen Frankreichs probierte man Gewaltenteilung aus. Am Ende aber regierte der Diktator Napoleon, der sich selbst zum Kaiser machte.
Heute unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Gewalten im Staat. Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt: Das Parlament beschließt Gesetze mit allgemeinen Regeln, an die sich alle halten müssen. Die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Die Regierung trifft die wichtigsten Entscheidung im Rahmen der Gesetze. Die Judikative ist die richterliche Gewalt: Die Gerichte beurteilen, ob jemand ein Gesetz verletzt hat.
In der Wikrlichkeit ist dies alles etwas komplizierter. In Deutschland zum Beispiel beschließt nicht nur das Parlament Gesetze: Manchen Gesetzen muss der Bundesrat zustimmen. Das ist ein Organ, in dem die Regierungen der Bundesländer vertreten sind. Das heißt, dass die Bundesländer auch im Bund mitbestimmen, nicht nur im einzelnen Bundesland. Ähnlich sieht es in anderen Bundesstaaten aus. Man spricht von einer vertikalen Gewaltenteilung. Die Macht ist also nicht nur zwischen Organen im Bund verteilt, sondern auch zwischen Bund und Bundesländern.
Außerdem bedeutet Gewaltenteilung nicht, dass die Gewalten möglichst streng getrennt sein sollen. Im Gegenteil: Eine Gewalt soll über eine andere Gewalt mitbestimmen können. Erst dadurch können die Gewalten einander kontrollieren und verhindern, dass am Ende nur einer herrscht.
So wählt in den USA das Volk den Präsidenten, aber auch das Parlament. Der Präsident darf sich zwar seine Regierung zusammenstellen. Aber ein Regierungsmitglied braucht auch die Zustimmung des Parlaments. Und obwohl das Parlament die Gesetze beschließt, so kann der Präsident für eine Zeitlang verhindern, dass ein Gesetz in Kraft tritt.