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Staatsoberhaupt
Aus Klexikon - Das Freie Kinderlexikon
Version vom 25. November 2014, 08:00 Uhr von Walter Böhme (Diskussion | Beiträge)
Das Staatsoberhaupt ist der oberste Vertreter des Staates und repräsentiert ihn nach innen und außen. Es bestätigt die Ernennung in Staatsämter und die Endfassung von Gesetzen.
In den Monarchien, die bis zur Französischen Revolution die üblichste Staatsform waren, hatten Könige und Kaiser auch die oberste Regierungsgewalt, ähnlich wie gegenwärtig die Präsidenten der USA und Frankreichs. Allerdings waren sie anders als heute zugleich auch Souverän, das heißt oberste unabhängige Gewalt des Staates, eine Rolle, die in Demokratien nur dem Volk zukommt.