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Aus Klexikon - Das Freie Kinderlexikon
Version vom 9. Juni 2015, 19:35 Uhr von Astrid Mayer-Wiese (Diskussion | Beiträge)
Verschieben?
- Ja. --Astrid Mayer-Wiese (Diskussion) 13:28, 2. Jun. 2015 (CEST)
- Ja. --Patrick Kenel (Diskussion) 22:31, 8. Jun. 2015 (CEST)
Unerlaubtes Herunterladen
Ich finde, es sollte deutlicher werden, dass das unerlaubte Herunterladen (zum Beispiel von Filmen) nicht nur von den Eigentümern nicht "gemocht" wird, sondern ein Verbrechen ist und dazu auch noch teuer werden kann. Wie seht Ihr das? -- Jan Tietje (Diskussion) 20:20, 9. Jun. 2015 (CEST)
- Ist nicht eher der "Upload", also das zur Verfügung stellen illegaler Inhalte, strafbar? Das, was dem unerlaubten Herunterladen folgt, sind meistens zweifelhafte Abmahnungen von Anwälten. Kennt sich jemand genauer aus? --Astrid Mayer-Wiese (Diskussion) 20:35, 9. Jun. 2015 (CEST)