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Bundesversammlung
Eine Bundesversammlung gibt es in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz. Sie ist ein Teil des Staates und hat etwas mit dem Parlament zu tun: In manchen Ländern ist sie das ganze Parlament, in anderen ist sie größer als das Parlament.
In Deutschland ist die Bundesversammlung ein eigenes Organ des Staates. Die Bundesversammlung findet immer statt, wenn man einen neuen Bundespräsidenten wählt, das Staatsoberhaupt. Normalerweise passiert das immer alle fünf Jahre. Die eine Hälfte der Bundesversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Parlaments, also den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Die andere Hälfte sind Menschen, die von den Landtagen dafür gewählt worden sind. Die Landtage sind die Parlamente der deutschen Bundesländer. Die Mitglieder der Bundesversammlung heißen Wahlmänner und Wahlfrauen.
In Österreich nennt man es Bundesversammlung, wenn der Nationalrat und der Bundesrat eine gemeinsame Sitzung haben. Der Nationalrat ist das eigentliche Parlament, im Bundesrat sitzen die Vertreter der österreichischen Bundesländer. Die Bundesversammlung gibt es nur selten, eigentlich wie in Deutschland nur, wenn man einen neuen Bundespräsidenten hat. Der Bundespräsident wird zwar vom Volk gewählt, hat aber die "Angelobung" vor der Bundesversammlung: Er verspricht, dass er tun wird, was zum Amt des Bundespräsidenten gehört.
In der Schweiz ist die Bundesversammlung das Parlament. Es hat zwei Teile, die Kammern heißen. Die eine ist der Nationalrat mit 200 Mitgliedern. Grosse Kantone können viele Mitglieder abordnen, kleine Kantone nur ganz wenige. Die andere Kammer ist der Ständerat. Stände ist ein alter Name für die Kantone. Jeder Kanton kann zwei Ständeräte abordnen, unabhängig von seiner Einwohnerzahl. Das gibt insgesamt 46 Mitglieder. Die beiden Kammern beraten je einzeln über Gesetze. Bei Uneinigkeit gibt es eine Einigungskonferenz. Zur Wahl des Bundesrats treten die beiden Kammern zusammen und bilden so die Vereinigte Bundesversammlung.