Patent

Aus Klexikon - Das Freie Kinderlexikon
Version vom 13. September 2017, 20:09 Uhr von Ziko van Dijk (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Patent ist ein Recht für Erfinder. Wenn jemand etwas erfunden hat, kann er es als Patent anmelden. Der Staat bestätigt, dass der Erfinder der erste war, der darauf gekommen ist. Andere Leute dürfen dann die Erfindung nicht nachbauen und auch nicht Geld damit verdienen.

Die ersten Gesetze über Patente gab es schon im Mittelalter. Man wollte damit die Erfinder schützen. Sie hatten viel Zeit und Geld verwendet, um eine neue Sache zu bauen. Das Patentrecht ist eine Art Urheberrecht für Erfinder.

Das Patent dauert eine bestimmte Zeit. Das ist heute in Deutschland 20 Jahre. In dieser Zeit darf nur der Erfinder die Sache herstellen. Dieses Recht darf er allerdings an ein Unternehmen verkaufen. Danach können auch andere Leute die Sache nachbauen und verkaufen.

Allerdings kostet das Patent auch etwas: Der Erfinder muss Geld an den Staat zahlen. Außerdem zahlt er jedes Jahr eine Gebühr, damit das Patent nicht aufhört zu bestehen. Für eine schwierige Erfindung kann das recht teuer werden. Vor allem gilt ein Patent nur in einem Land: Für weitere Länder muss man auch dort zahlen.