Diskussion:Mord

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Version vom 13. November 2017, 20:20 Uhr von Beat Rüst (Diskussion | Beiträge)

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  • Ja. Ziko van Dijk (Diskussion) 17:31, 12. Nov. 2017 (CET)
  • Ja. --Patrick Kenel (Diskussion) 18:02, 12. Nov. 2017 (CET)
  • Nein. Lebenslänglich wird gem. meinem Verständnis von WP anders aufgefasst: "Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB)"... Beat Rüst (Diskussion) 20:22, 12. Nov. 2017 (CET)
  • Jetzt ja, habe das korrigiert und etwas erweitert. Beat Rüst (Diskussion) 20:19, 13. Nov. 2017 (CET)