Diskussion:Vergewaltigung

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Version vom 23. Dezember 2017, 16:54 Uhr von Beat Rüst (Diskussion | Beiträge)

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Inhaltsverzeichnis

Vergewaltigung ist rechtlich nicht eindeutig

Was eine Vergewaltigung ist, hängt von der entsprechenden Gesetzgebung ab. Das ist schon zwischen D und CH sehr verschieden. Ich habe das mal in den Text eingebaut. Ich bin jedoch mit der Reihenfolge noch nicht richtig zufrieden. Auch sollte es nicht zu kompliziert sein, aber doch sachgerecht. Darf gerne weiter bearbeitet werden... Beat Rüst (Diskussion) 18:07, 11. Dez. 2017 (CET)

Verschieben?

Danke:-) --Thomas Schoch (Diskussion) 16:34, 23. Dez. 2017 (CET)

Version ist OK

Diese Version ist aus meiner Sicht OK. Als Erstautor mag ich mich aber nicht an der Verschiebe-Diskussion beteiligen (das liefe nach meinem Verständnis dem Sinn des Verschiebe-Verfahrens zuwider). Morgen hat der Entwurf seine 14-tägige „Ruhephase“ hinter sich, dann wird er in meinen Benutzerbereich verschoben. --Thomas Schoch (Diskussion) 13:16, 23. Dez. 2017 (CET)

Just do it!

Sali Thomas, da bist du zu zurückhaltend. Ich wurde anfänglich klar so instruiert, dass jeder auch seinen eigenen Entwurf verschieben darf. Das bedeutet ja auch das Einverständnis mit den erfolgten Änderungen. Wir alle machen das so, und was Ziko macht, ist sicher richtig ;-). Schließlich muss man ja immer noch zwei andere finden, die ebenfalls einverstanden sind. Wir haben nun mal wenige aktive Leute, und die einen kümmern sich kaum um die Entwürfe anderer. Ich fände es sehr schade, wenn dieser Text in deinen eigenen Gefilden verschwinden würde. Also: Dem Mutigen gehört die Welt! Beat Rüst (Diskussion) 14:35, 23. Dez. 2017 (CET)

Wenn du meinst; bei dem heiklen Thema wäre mir mehr Zustimmung (oder auch Diskussion) ehrlich gesagt lieber gewesen ... --Thomas Schoch (Diskussion) 15:13, 23. Dez. 2017 (CET)
Das stimmt. Aber gute Entwürfe brauchen eben keine lange Vernehmlassung. Und jetzt hast du sogar 4 Stimmen, eine Seltenheit! Beat Rüst (Diskussion) 16:54, 23. Dez. 2017 (CET)