Diskussion:Rechtsstaat

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Die DDR als Unrechtsstaat zu dämonisieren ist ja eher so eine Westdeutsche Sichtweise. Einerseits lief in der DDR vieles nicht so ab, wie es in einem Rechtsstaat sollte. Anderseits sagen Kommunistische Staaten wie die DDR auch, dass alle Menschen gleich sind, was ein Widerspruch zu deiner Definition (Unrechtsstaat ist ein Staat der Gleichheit der Menschen verneint) ist. Es wird auch heiß diskutiert, ob die DDR ein Unrechtsstaat war. Siehe hier Daher ist ein Staat, wo das umstritten ist, nicht gerade das beste Beispiel. Das sollte vielleicht er ein anderes Beispiel nehmen.Felix Heinimann (Diskussion). 16:34, 26. Jan. 2019 (CET)

Im von dir verlinkten Artikel wird die DDR als Willkürstaat betrachtet, vielleicht aber auch als Unrechtsstaat, da die Gesetze "bei Bedarf unkontrolliert beiseitegeschoben" werden konnten. Dazu wird auch die flächendeckende Bespitzelung erwähnt. --Patrick Kenel (Diskussion) 11:48, 27. Jan. 2019 (CET)
Naja, so gleich war die Gesellschaft in der DDR nun wirklich nicht. Da teilte sich das Volk in SED-Mitglieder und den Rest, in Menschen mit Westkontakten und ohne, in "diejenigen, die mit den Sozialismus aufbauen" und "die Volksfeinde" oder "Asozialen". Ziko van Dijk (Diskussion) 15:32, 27. Jan. 2019 (CET) Nachtrag: Ich habe gerade den von dir verlinkten Beitrag gelesen, Felix, der gefällt mir sehr gut. Ziko van Dijk (Diskussion) 15:40, 27. Jan. 2019 (CET)
Ich habe das mal abgemildert. Es gibt ja keine anerkannte Meinung darüber, wo die Grenzen genau liegen. Das habe ich am Schluss noch erwähnt. Die Grundrechte habe ich herausgenommen, da der Ausdruck in der Schweiz kaum gebraucht wird. Beat Rüst (Diskussion) 10:18, 28. Jan. 2019 (CET)

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