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Gehweg
Das Wort Gehweg bezeichnet in Deutschland einen Weg, auf dem nur Fußgänger gehen dürfen. Man nennt ihn auch Bürgersteig. In Österreich muss ein Gehweg nicht einer Straße entlangführen. Wenn er dies tut, ist es ein Gehsteig. In der Schweiz braucht man dafür meistens das französische Wort Trottoir, sprich: Trott-tuahr.
Der Gehweg, Gehsteig oder das Trottoir also ist ein Teil der Straße. Er wird von dieser aber meistens durch einen Bordstein getrennt. In der Schweiz nennt man ihn „Randstein“, weil er am Rand des Trottoirs liegt. Als Abgrenzung gibt es manchmal auch Streifen mit Bäumen, Sträuchern oder Blumen. Wird der Gehweg durch einen Bordstein von der Straße getrennt, dann liegt der Gehweg etwas höher als die Straße.
Wichtig für den Bau eines Gehwegs ist es, dass er breit genug gebaut wird. So muss man darauf achten, dass zwei Fußgänger mit Regenschirmen oder Kinderwagen aneinander vorbeilaufen können. Auch zwei Rollstuhlfahrer sollen gut aneinander vorbei kommen. Außerdem sollte der Gehweg in Straßen mit vielen Geschäften breiter sein, da sich hier mehr Menschen aufhalten und viele Gaststätten ihre Tische auf den Gehweg stellen.
Auf einem Gehweg darf man eigentlich nicht radfahren. Das ist aber anders bei Kindern: Je nach Land dürfen Kinder bis zu einem bestimmten Alter auf dem Gehsteig fahren oder müssen dies sogar tun. Dabei dürfen Erwachsene sie manchmal begleiten. Es geht hierbei um die Sicherheit der Kinder. Die Gesetze sind jedoch von Land zu Land etwas verschieden.
Zwischen diesem Gehweg und der Straße liegt ein Grünstreifen.
Vor Läden sollte der Gehweg breiter sein.
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