Datei:Flag of the Ku Klux Klan.svg

Aus Klexikon - Das Freie Kinderlexikon
Wechseln zu: Navigation, Suche
Volle Auflösung(SVG-Datei, Basisgröße: 1.200 × 800 Pixel, Dateigröße: 5 KB)

Diese Datei stammt aus Wikimedia Commons und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung
Chamoru: Banderan Ku Klux Klan
Deutsch: Flagge des Ku-Klux-Klan
English: Flag of the Ku Klux Klan.
Español: Bandera de Ku Klux Klan
Français : Drapeau du Ku Klux Klan
Diné bizaad: Ku Klux Klan bidah naatʼaʼí
Deitsch: Faahne vun Ku Klux Klan
Datum Unbekanntes Datum
Quelle

Eigenes Werk (Originaltext: self made, based on File:KKK.svg. Based on an image uploaded to crwflags.com by)

António Martins in 1998[1]
Urheber KAMiKAZOW, Derivate work: Ratatosk
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
KAMiKAZOW, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentlicht es hiermit unter der folgenden Lizenz:
GNU head Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren; es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen und keinen hinteren Umschlagtext.

Der vollständige Text der Lizenz ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.

w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.
Namensnennung: KAMiKAZOW
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.
Diese Lizenzmarkierung wurde auf Grund der GFDL-Lizenzaktualisierung hinzugefügt.
w:de:Creative Commons
Namensnennung
Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 2.5 generisch“ (US-amerikanisch) lizenziert.
Namensnennung: KAMiKAZOW
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Du darfst es unter einer der obigen Lizenzen deiner Wahl verwenden.
Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Diese Fahne wurde mit Inkscape erstellt.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
flag/stybol of the ki kluk klan

image/svg+xml

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell19:35, 16. Jan. 2023Vorschaubild der Version vom 16. Januar 2023, 19:35 Uhr1.200 × 800 (5 KB)HapHaxionreduce file size

Keine Seite benutzt diese Datei.