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Eltern: Unterschied zwischen den Versionen
(Rechte und Pflichten, Stiefväter- und Mütter) |
(das wort "richtig" hier wohl zu vermeiden; märchen und böse stiefeltern geht etwas weit) |
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− | Stiefkinder haben noch einen | + | Stiefkinder haben noch einen leiblichen Elternteil, zum Beispiel die Mutter. Wenn die Mutter wieder heiratet, dann ist dieser Mann für das Kind der Stiefvater. Es kann auch umgekehrt sein: Ein Kind hat seinen leiblichen Vater und eine Stiefmutter. |
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Version vom 17. Januar 2017, 21:15 Uhr
Eltern sind Menschen, die Kinder haben. Das Wort stammt von der Steigerungsform „älter“. Das kommt vom Adjektiv „alt“. Es gibt das Wort eigentlich nur als Mehrzahl. Wenn man Vater oder Mutter einzeln meint, sagt man Elternteil. Manche Fachleute sagen dazu kürzer „Elter“.
Menschen können auf verschiedene Weise Eltern sein. Sie sind die biologischen oder leiblichen Eltern eines Kindes, wenn sie das Kind gezeugt haben. Bei der biologischen Abstammung geht es also um die Fortpflanzung. Kinder haben ihre Gene von den Eltern, das Erbgut. Deshalb sehen sie ihren Eltern manchmal auch ähnlich. So können Kinder von ihren Eltern Größe, Haarfarbe und so weiter aber auch Erbkrankheiten mitbekommen haben.
Elternschaft gibt es außerdem im Bereich des Rechts. Für den Staat und die Gerichte ist es wichtig, wer als Eltern eines Kindes gilt. Eltern haben nämlich Rechte: Sie dürfen zum Beispiel bestimmen, welche Schule das Kind besucht und überhaupt, wie es erzogen werden soll. Meist sind die leiblichen Eltern auch die rechtlichen Eltern. Ein Kind kann jedoch auch adoptiert sein. Das bedeutet, dass Eltern ein Kind aufgenommen haben, sie haben es aber nicht selber gezeugt.
Eltern sein bringt aber auch Pflichten mit sich, dass sie sich wirklich um das Kind kümmern. Das ist die „soziale“ Elternschaft. Für das Kind ist es dann nicht unbedingt so wichtig, ob die Eltern leiblich oder rechtlich die Eltern sind.
Stiefkinder haben noch einen leiblichen Elternteil, zum Beispiel die Mutter. Wenn die Mutter wieder heiratet, dann ist dieser Mann für das Kind der Stiefvater. Es kann auch umgekehrt sein: Ein Kind hat seinen leiblichen Vater und eine Stiefmutter.