Erbschaft

Aus Klexikon - Das Freie Kinderlexikon
Wechseln zu: Navigation, Suche
Wenn in ein König stirb, wird einer seiner Nachkommen König und erbt dadurch die Kronjuwelen.

Eine Erbschaft ist etwas, das nach dem Tod eines Menschen weitergegeben wird. Oft meint man damit Geld, dass sich im Besitz des Verstorbenen befand. Es können aber auch Häuser, Autos oder andere wertvolle Dinge vererbt werden. Ein anderes Wort dafür ist Hinterlassenschaft. Manchmal redet man auch vom Erbe. Damit ist aber eher die Person gemeint sein, die eine Erbschaft erhält.

Erben sind meistens Menschen, die dem verstorbenen nahe standen wie Ehepartner, Kinder, Eltern oder ein guter Freund. Manche Leute entscheiden sich auch, ihr ganzes Vermögen nach dem Tod einem guten Zweck zu spenden. Dann redet man eher von einem Vermächtnis.

In einigen Familien gibt es Traditionen. Bestimmte Dinge wie Schmuckstücke oder Kleidung werden von Generation zu Generation weitervererbt. In einer Erbmonarchie kommen die Königinnen und Könige immer aus derselben Familie. Wenn ein König stirbt, wird eines seiner Kinder zum neuen König. Es erbt sozusagen die Herrschaft über das Königreich. Wenn dieses Kind irgendwann auch stirbt, wird dessen Kind zum neuen König und so weiter.

Oft redet man vom kulturellen Erbe. Gemeint ist damit, dass etwas kulturelles erschaffen wird, von dem auch die Menschen in vielen Jahren noch etwas haben. Die Musik von Mozart wird zum Beispiel heute noch gehört, obwohl Mozart schon seit mehr als 200 Jahren tot ist. Ein anderes Beispiel sind Bauwerke wie das Kolosseum oder der Eifelturm.

Wie wird man zum Erben?

Dieses Testament wurde von William Shakespeare verfasst.

Viele Menschen schreiben vor ihrem Tod ein Testament. Das ist ein Brief in dem verschiedene Dinge drin stehen, die sich eine Person nach ihrem Tod wünscht. Vor allem geht es darum, wer das Erbe des verstorbenen erhalten soll. Testament kommt vom lateinischen Wort testar, was „bezeugen“ heißt. In der Rechtssprache ist das Testament eine „Letzwilige Verfügung“. Das Testament kann auch gewisse Auflagen enthalten. Zum Beispiel soll der Erbe regelmäßig das Grab des Verstorbenen pflegen.

Damit ein Testament gültig ist, muss es von Hand geschrieben sein. Außerdem müssen ein Datum, ein Ort sowie eine Unterschrift mit Vor- und Nachnamen des Erblassers drauf stehen. Manchmal braucht es auch einen Notar, der die Echtheit des Testaments überprüft, damit es gültig ist. Wenn ein Sterbender nicht mehr in der Lage ist, das Testament schriftlich zu verfassen, kann das Testament auch mündlich gemacht werden. Dafür braucht es aber mindestens zwei Zeugen. Wenn kein Testament gemacht wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese legt fest, welche Hinterbliebenen wie viel vom Erbe bekommen.



Diese Seite ist noch kein Klexikon-Artikel, sondern ein Entwurf. Hilf doch mit, ihn zu verbessern und zu erweitern. Mehr dazu erklärt die Seite Wie ein Artikel entsteht. Informationen über das Thema Erbschaft findest du in der Wikipedia auf Deutsch, im Digitalen Wörterbuch der Deutschen Sprache und in der Suchmaschine Blinde Kuh.