Grundgesetz

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An einem Gebäude des Bundestags in Berlin. Ein Künstler hat auf Glasscheiben einige Artikel des Grundgesetzes geschrieben. Hier sieht man den Anfang des ersten Artikels: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Text stehen die wichtigsten Regeln, die in Deutschland gelten. Es sind auch Regeln dafür, wie der deutsche Staat funktionieren soll. Auch in manchen anderen Ländern nennt man die Verfassung „Grundgesetz“, zum Beispiel in den Niederlanden und in Dänemark.

Das deutsche Grundgesetz war nicht die erste deutsche Verfassung. Obwohl der deutsche Staat älter ist, gibt es das Grundgesetz erst seit dem Jahr 1949. Man hat es inzwischen öfter geändert. Für viele Deutsche ist das Grundgesetz ein wichtiges Symbol, auf das sie stolz sind.

Inhaltsverzeichnis

Was gab es vor dem deutschen Grundgesetz?

Politiker arbeiten meist in Parteien zusammen. Vor allem drei Parteien waren für die Weimarer Republik und die Weimarer Verfassung: die Sozialdemokraten, die katholische Partei und die Liberalen. Dieses Poster von damals erinnert an den Philosophen Immanuel Kant. Er sagte, dass ein Staat eine Republik sein soll.

Schon vor dem Grundgesetz gab es Verfassungen, die für ganz Deutschland galten. Der Deutsche Bund war zwar kein Staat, sondern ein Verein von Staaten. Aber auch der Deutsche Bund hatte Gesetze für alle deutschen Staaten, die man einhalten musste.

Der deutsche Staat, wie es ihn heute gibt, fing im Jahr 1867 an. Er hieß Norddeutscher Bund und hatte eine Bundesverfassung. Vier Jahre später nannte man den Staat um in „Deutsches Reich“, und die Verfassung hieß seitdem Reichsverfassung. Ausgedacht hatte sie sich vor allem der Politiker Otto von Bismarck. Man nennt sie deshalb auch die Bismarcksche Reichsverfassung.

Diese Verfassung galt bis zum Jahr 1918. Sie war ein eher kurzer Text. Man beschrieb darin vor allem, wie der Staat funktionieren sollte, also was die Organe des Staates waren und was sie tun durften. Es gab einen Kaiser, der einen Kanzler ernannte, den Chef der Regierung. Das Parlament hieß Reichstag und wurden von den deutschen Männern gewählt. Die deutschen Staaten wie Preußen und Bayern schickten Vertreter in den Bundesrat. Reichstag und Bundesrat gemeinsam beschlossen die Gesetze.

Im Jahr 1918 kam es zu einer Novemberrevolution in Deutschland. Im August 1919 erhielt das Land eine neue Verfassung, die Weimarer Reichsverfassung. Kaiser, Könige und andere Fürsten gab es nicht mehr. Seitdem hatte nur noch das Volk etwas zu bestimmen, das nennt man Demokratie. Die Verfassung war deutlich länger als vorher und sagte auch, welche Grundrechte die Deutschen hatten. Die Regierung von Adolf Hitler schaffte die Grundrechte und die Demokratie allerdings wieder ab.

Wie kam es zum Grundgesetz?

Eine deutsche Briefmarke: Sie erinnert an den Parlamentarischen Rat.

Hitler regierte bis zum Jahr 1945. Damals endete auch der Zweite Weltkrieg. Die Deutschen wollten einen Neuanfang machen, auch bei der Verfassung. Im Osten Deutschlands entstand die Deutsche Demokratische Republik. Die Deutschen dort durften nicht frei über ihre Verfassung bestimmen.

Im Westen hingegen entstand erneut eine Demokratie. Die westlichen Bundesländer hatten frei gewählte Parlamente. Diese Parlamente wählten eine Versammlung, die eine Verfassung für Westdeutschland beschließen sollte. Die Versammlung hieß Parlamentarischer Rat und traf sich in Bonn in Nordrhein-Westfalen.

66 Männer und vier Frauen waren Mitglied im Parlamentarischen Rat. Über neun Monate lang berieten sie über die Verfassung. Dann war die große Mehrheit sich einig. Der Vorsitzende Konrad Adenauer verkündete am 23. Mai 1949 die neue Verfassung. Einen Tag später trat sie in Kraft.

Die Verfassung heißt aber nicht etwa „deutsche Verfassung“, sondern „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Damals wusste man in Westdeutschland noch nicht, wann auch die Deutschen in Ostdeutschland mitmachen könnten. Man tat so, als sei das Grundgesetz nur für eine kurze Zeit da, bis zur Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands. Die Verfassung und der neue Staat sollten also nicht so aussehen, als seien sie für die Dauer gemacht.

Was steht im Grundgesetz?

Der Text des Grundgesetzes besteht aus mehreren Abschnitten. Ein Abschnitt beschreibt zum Beispiel die Regeln über das Staatsoberhaupt, den Bundespräsidenten. Die Abschnitte bestehen aus Artikeln, also einzelnen Regeln. Die Artikel sind für das gesamte Grundgesetz durchnummeriert. Wenn man das Grundgesetz beschreibt kann, kann man es aber auch anders einteilen.

Ein besonderer Teil ist die Präambel. Das ist ein kurzer Text ganz am Anfang. Darin steht, dass die Deutschen Verantwortung haben vor Gott und den Menschen. Die Deutschen sind für die Einheit Europas und den Frieden der Welt. Darum hat das deutsche Volk sich diese Verfassung gegeben.

Am Anfang der eigentlichen Verfassung stehen die Grundrechte. Artikel 1 spricht von der Menschenwürde, die der Staat achten und schützen muss. Ein Mensch hat deshalb Grundrechte. Einige dieser Rechte gelten für alle Menschen in Deutschland, zum Beispiel, dass man seine Meinung frei sagen darf. Andere Rechte haben nur deutsche Bürger, zum Beispiel, dass sie die Mitglieder des Bundestags wählen dürfen.

Darauf folgen Abschnitte über den deutschen Staat an sich. Deutschland ist eine Republik und ist ein sozialer Staat, der sich um die Menschen kümmert. Der Staat ist auch föderal, es gibt also Bundesländer, die mitbestimmen dürfen. Deutschland soll außerdem eine Demokratie sein.

Schließlich folgen viele Regeln über die Organe des Staates. Die wichtigsten Organe sind der Bundespräsident, das Parlament, also der Bundestag, und die Bundesregierung mit dem Bundeskanzler. Am Ende des Grundgesetzes stehen noch viele weitere Regeln. Zum Beispiel heißt es, dass auch die Gesetze weitergelten, die älter als das Grundgesetz sind.

Kann man das Grundgesetz ändern?

Im Bundestag: Nur die Mitglieder des Bundestags können das Grundgesetz ändern, zusammen mit dem Bundesrat.

Das Grundgesetz soll ein besonderes Gesetz sein. Es ist wichtiger als die normalen Gesetze, und wenn ein Gesetz dem Grundgesetz widerspricht, dann gilt es nicht. Das Grundgesetz kann man zwar ändern. Doch dafür gibt es besonders strenge Regeln, damit das nicht leichtfertig passiert.

Wenn eine Änderung vorgeschlagen wird, entscheiden darüber der Bundestag und der Bundesrat. Beide müssen der Änderung zustimmen, und zwar mit zwei Dritteln der Mitglieder, also deutlich mehr als die Hälfte. Das ist eine viel höhere Hürde als bei normalen Gesetzen, für die muss es einfach nur eine Mehrheit geben, also eine Ja-Stimme mehr als Nein-Stimmen. Bislang hat man das Grundgesetz schon mehr als 50-mal geändert.

Allerdings steht im Grundgesetz ein Artikel, der besagt: Manche Dinge im Grundgesetz dürfen nie geändert werden. Die Grundrechte müssen immer bestehen bleiben. Man darf auch nicht die Bundesländer oder gar die Demokratie abschaffen.

Das Grundgesetz muss nicht unbedingt für immer und ewig gelten. Am Ende steht darin, dass die Deutschen sich eine neue Verfassung geben können. Das muss aber eine freie Entscheidung sein.



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