Ehe

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Ein gleicher Fingerring für Mann und Frau ist bei uns für viele das Zeichen der Ehe.
Gemälde einer Hochzeit in Italien im 19. Jahrhundert. Der Mann in der Mitte schreibt alles genau auf, damit man die Eheschließung später schriftlich nachweisen kann.
Auf diesem Auto steht „frisch geschieden“. Von einer Scheidung redet man, wenn die Ehe aufgelöst wird.
Zwei Hindus bei der Hochzeit

Die Ehe ist eine enge Verbindung zwischen zwei Menschen. Die Ehe beginnt mit einem Versprechen, das sich die beiden Menschen bei einer Trauung oder Hochzeit abgeben. Eine Ehe ist nie für eine kurze Zeit gedacht und kann auch nicht einfach so wieder aufgelöst werden. Wer seinen Ehepartner verliert, weil er stirbt, ist eine Witwe oder ein Witwer.

Die Regeln für eine Ehe können sich die beiden Partner nur zum Teil selber aussuchen. Meist bestimmt der Staat einen Teil mit. Auch die Religionen stellen gewisse Regeln auf. Es gibt auch Regeln innerhalb der Familie und innerhalb der Gesellschaft, in der das Paar lebt.

In der europäischen Kultur galt für die Ehe seit hunderten von Jahren: Ein Mann verbindet sich mit einer Frau, und zwar möglichst für das ganze Leben. Erst seit wenigen Jahren können sich in einzelnen Ländern auch zwei Männer oder zwei Frauen zu einer Ehe verbinden. Es gibt auch Verbindungen, die ähnlich sind wie eine Ehe. Sie heißen meist „eingetragene Partnerschaft“ oder so ähnlich.

Eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau nennt man Monogamie. Das kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Ein-Ehe“. Das ist eine Ehe, in der man nur einen Partner hat. Im Judentum war das Vorbild dafür die Geschichte von Adam und Eva. Das nahmen sich aber nicht alle Juden zu Herzen. Vor allem die Könige hatten oft mehrere Frauen.

Außerhalb des Judentums gab es die Ein-Ehe im Altertum eher selten. Das lag vermutlich daran, dass viele Menschen früh starben. Es gab deshalb oft Ehen mit mehreren Partnern, die Polygamie. Das bedeutet „Viel-Ehe“. Erst die Römer unterstützten die monogame Ehe.

Was sagt die Kirche zur Ehe?

Am Anfang des Mittelalters machte die Katholische Kirche keine Regeln zur Ehe. Weil die meisten Menschen einem Grafen oder sonst einer Herrschaft gehörten, brauchten sie zum Heiraten eine Erlaubnis. Die bekamen sie aber oft nicht, weil sie gar kein Geld hatten, eine Familie mit Kindern zu unterhalten. Sie mussten deshalb ledig bleiben.

Erst im 11. Jahrhundert begann die Katholische Kirche, Regeln für die Ehe aufzustellen. Eine solche Regel war, dass eine Ehe nur gültig war, wenn ein Priester sie besiegelt hatte. Eine andere Regel besagte, dass man eine Ehe nie mehr auflösen durfte, außer durch den Tod eines Ehegatten. Eines der Zehn Gebote war gegen das Ehebrechen gerichtet. Die Kirche wollte die Sexualität auf die Fortpflanzung in der Ehe beschränken. Priester durften gar nicht heiraten und mussten auf den Sex verzichten.

In der Evangelischen Kirche, der Reformierten Kirche und in der Orthodoxen Kirche galten einige dieser Regeln nicht mehr. Dort kann man eine Ehe auch wieder auflösen, also sich scheiden lassen. Dies sollte man nicht leichtfertig tun, sondern nur, wenn es nicht mehr anders geht. Auch dürfen reformierte Pfarrer und orthodoxe Priester heiraten.

Was sagt der Staat zur Ehe?

Die meisten Staaten erlassen Gesetze, die regeln, was und wie eine Ehe ist. Diese Gesetze sind je nach Staat verschieden. Sie gelten natürlich nur für Paare, die sich vor dem Staat, also auf dem Standesamt, trauen ließen. Das geht auch noch gar nicht seit so langer Zeit. In der Schweiz beispielsweise haben bis vor etwa zweihundert Jahren die Kirchen aufgeschrieben, wer verheiratet war. Erst dann hat der Staat diese Aufgabe übernommen.

Die Staaten regeln zum Beispiel, ab welchem Alter man heiraten darf. Welchen Nachnamen die Ehepartner tragen, schreibt der Staat heute nicht mehr vor, aber er lässt eine bestimmte Auswahl zwischen dem ursprünglichen Namen des Mannes, der Frau oder einer Kombination von beiden. Auch wer für die Kinder verantwortlich ist, wer wie viel bezahlen muss und welchen Nachnamen sie tragen, regelt der Staat. Erst seit wenigen Jahrzehnten lässt der Staat zu, dass zwei Erwachsene auch ohne Ehe zusammenleben, Kinder kriegen und so eine Familie gründen. Das Zusammenleben ohne Ehe nennt man Konkubinat.

Der Staat regelt auch, wie viel Steuern ein Ehepaar bezahlen muss. Das ist das Geld, das der Staat für seine Aufgaben braucht. In manchen Ländern bezahlen zwei Menschen mehr Steuern, wenn sie verheiratet sind als wenn sie ohne Ehe zusammenleben. Zudem regelt der Staat, welche Rente eine Witwe bekommt, wenn ihr Mann verstorben ist, oder umgekehrt.

Auch bei einer Scheidung redet der Staat mit. Falls sich die beiden Partner um ihren Besitz und das Geld streiten, kommt die Sache vor einen Scheidungsrichter. Auch wer nach der Scheidung die Verantwortung für die Kinder trägt und wer wie viel für sie bezahlen muss, regelt im Streitfall ein Richter.

Wie sind die Ehen in anderen Kulturen?

Auch im Islam gibt es vor allem die Ein-Ehe. Falls ein Mann wohlhabend genug ist, kann er mehrere Frauen heiraten und für jede einen Haushalt gründen. Eine Frau kann jedoch nicht mit mehreren Männern verheiratet sein. Sie braucht einen männlichen Vormund, um den Vertrag zu schließen. Das ist ein Vater oder ein Bruder. Wenn eine Frau möchte, dass der Ehevertrag aufgelöst wird, kann sie vor Gericht klagen. Bei einem Mann genügt dafür bereits das dreimalige Aussprechen einer Scheidungsformel. Dies sind jedoch alte Regeln aus dem Koran, die in den westlichen und vielen muslimischen Ländern nicht gültig sind.

Im Hinduismus war es früher üblich, schon kleine Mädchen zu verheiraten und sie mit Gaben für den Haushalt, der Mitgift, auszustatten. Oft bestimmten sogar die Eltern, wen ihr Sohn oder ihre Tochter später heiraten werden. Witwen wurden nach dem Tod des Ehemanns getötet. Die heutigen Gesetze in Indien lassen es zu, dass Witwen wieder heiraten dürfen. Auch Kinderehen sind verboten, kommen aber in armen Landgegenden immer noch vor.



Zu „Ehe“ gibt es auch einen Artikel für Lese-Anfänger auf MiniKlexikon.de und weitere Such-Ergebnisse von Blinde Kuh und Frag Finn.

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